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   BSG, 26.03.1963 - 3 RK 76/59   

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https://dejure.org/1963,2382
BSG, 26.03.1963 - 3 RK 76/59 (https://dejure.org/1963,2382)
BSG, Entscheidung vom 26.03.1963 - 3 RK 76/59 (https://dejure.org/1963,2382)
BSG, Entscheidung vom 26. März 1963 - 3 RK 76/59 (https://dejure.org/1963,2382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zu einem Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Krankenhauspflege; Notwendigkeit eines Antrags auf Bewilligung vor der stationären Behandlungim Krankenhaus; Materiellrechtliche Bedeutung eines Verstoßes gegen das Verwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 21
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.03.1959 - 3 RK 13/55

    Übernahme der Krankenhauspflegekosten bei privaten Sportunfällen;

    Auszug aus BSG, 26.03.1963 - 3 RK 76/59
    Zwar ist ein solcher Erstattungsanspruch jedenfalls in Höhe der hier verlangten Kosten der 3. Klasse in aller Regel begründet, wenn der Versicherte sich in ein Krankenhaus aufnehmen läßt, nachdem die Krankenkasse eine medizinisch notwendige Krankenhaus pflege abgelehnt und dadurch die rechtlichen Grenzen des ihr bei Gewährung von Krankenhauspflege eingeräumten Ermessens überschritten hat (vgl. BSG 9, 232).
  • BSG, 21.12.1955 - 3 RK 21/55

    Krankenhauspflege - Eine wiederkehrende Leistung

    Auszug aus BSG, 26.03.1963 - 3 RK 76/59
    Die Berufung, die an sich nach § 144 Abs. 1 Nr. 2 SGG ausgeschlossen ist, weil der erhobene Anspruch auf Erstattung von Kosten für Krankenhauspflege, d. h. für wiederkehrende Leistungen, nur einen Zeitraum von nicht mehr als 13 Wochen umfaßt (BSG 2, 135; 4, 206), ist jedoch, wie das LSG zutreffend angenommen hat, nach der Ausnahmevorschrift des § 150 Nr. 2 SGG zulässig, denn das Verfahren vor dem SG leidet, wie der Kläger vor dem LSG zutreffend gerügt hat, an unzureichender Sachaufklärung auch (§ 103 SGG), Das SG hat nämlich sein Urteil auch darauf gestützt, daß es der beklagten Krankenkasse z. Zt. der nachträglichen Antragstellung des Klägers nicht mehr möglich gewesen sei, "genau festzustellen, wie der Gesundheitszustand des Klägers zu Beginn der Krankenhausbehandlungen .
  • BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87

    Zulässigkeit der Berufung - wiederkehrende Leistungen - Zusammenrechnung -

    Es trifft zu, daß die Versicherten nach dem das Recht der sozialen Krankenversicherung beherrschenden Sachleistungsprinzip (§§ 7, 12 ff KVLG; §§ 182 ff RVO) gegen ihre gesetzlichen Krankenkassen, soweit nicht das Gesetz oder zulässigerweise die Satzung ausdrücklich anderes bestimmt, grundsätzlich keinen Anspruch auf Kostenersatz für selbstbeschaffte Leistungen haben (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86 m.w.N. aus Rechtsprechung und Schrifttum); das die Privatversicherung prägende Kostenerstattungsprinzip ist der gesetzlichen Krankenversicherung fremd (vgl dazu die eingehenden Darlegungen unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung in BSGE 19, 21, 23 = SozR Nr. 14 zu § 184 RVO; BSGE 42, 117, 119, 120).
  • BSG, 07.08.1991 - 1 RR 7/88

    Genehmigungsfähigkeit von Satzungsregelungen

    Seinen sachlichen Inhalt hat dieses Prinzip dadurch erhalten, daß in ihrer rechtlichen Beziehung zum Versicherten die gesetzliche KV den Charakter einer Sachleistungen gewährenden Institution hat (vgl BSGE 19, 21, 23 = SozR Nr. 14 zu § 184 RVO).
  • LSG Hessen, 21.10.2004 - L 1 KR 554/01

    Versicherter - Unterrichtung der Krankenkasse über Inanspruchnahme eines nicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 26. März 1963, BSGE 19, 21), der sich der Senat anschließt, müssen Versicherte zwar ihrerseits das Erforderliche tun, um sich die Sachleistung zu verschaffen.

    Auch in dringlichen Fällen müssen sie sich grundsätzlich vor Inanspruchnahme einer Leistung außerhalb des Sachleistungssystems an ihre Krankenkasse wenden, sich über die bestehenden Leistungsmöglichkeiten beraten lassen und entsprechende Anträge stellen (vgl. BSG, Urteil vom 26. März 1963 a.a.O; Höfler a.a.O., Rdnr. 29 m. w. N. aus der Rechtsprechung).

  • BSG, 11.10.1979 - 3 RK 72/78
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit dem Schrifttum entschieden, daß nur diese Art der Leistungserbringung dem medizinischen Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung trägt (BSGE 19, 21, 23; 42, 117, 119; 44, 41, 42; Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, 2. Auflage 1979, 5 184 Anm 3; RVO-Gesamtkommentar/Heinze, 54. Lieferung Dezember 1978, 5 184 Anm 2; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 9. Auflage, Stand März 1979, S. 398 g).

    Der Senat hat bereits in BSGE 19, 21, 23 und 42, 117, 119 eingehend dargelegt, daßes nicht im Belieben des Versicherten steht, ein Krankenhaus selbständig in Anspruch zu nehmen und lediglich späterhin an die Krankenkasse mit dem Begehren auf Erstattung der entstandenen Kosten heranzutreten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - L 9 KR 11/08

    Übernahme der Kosten einer Krankenhausbehandlung zum Zwecke des Gastric Banding;

    Zudem würde der Charakter der gesetzlichen Krankenversicherung als einer Sachleistungen gewährenden Institution in Frage gestellt und ihre Umwandlung in eine "Krankheitskostenversicherung" - wie sie für die PKV typisch ist - in die Wege geleitet werden, wenn es den Versicherten auch ohne Vorliegen eines Notfalles oder einer unaufschiebbaren Behandlung gestattet wäre, unmittelbar ein Krankenhaus aufzusuchen (vgl. BSGE 19, 21, 23).
  • BSG, 20.07.1976 - 3 RK 18/76
    An dem Sachleistungsprinzip ist deshalb bis heute grundsätzlich festgehalten werden (BSG 19, 21, 25; Peters, aaO).

    Daran hat sich bis heute nichts geändert (vgl. BSG 19, 21, 25).

  • LSG Sachsen, 12.07.2006 - L 1 KR 57/03

    Krankenhausbehandlung, Wahl des Krankenhauses durch den Versicherten, Beachtung

    Gemäß § 19 Satz 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) ist die Krankenhausbehandlung grundsätzlich bei der Krankenkasse zu beantragen (vgl. BSG, Urteil vom 26.03.1963- 3 RK 76/59 - SozRNr. 14 zu § 184 RVO = BSGE 19, 21; Urteil vom 24.04.1979-3 RK32/78 - SozR 2200 § 184 Nr. 13).
  • BSG, 14.12.1982 - 8 RK 23/81

    Sachleistung der Krankenpflege eines Versicherten

    Das System der deutschen sozialen Krankenversicherung wird nicht vom Kostenerstattungs-, sondern vom Sachleistungsprinzip geprägt (vgl. dazu die eingehenden Darlegungen unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung in BSGE 19, 21, 23; 42, 117, 119, 120).
  • BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 96/05 B

    Auslegung des Begriffs "sofort Leistungen benötigt" im

    Der "dringende Fall" wurde vom Bundessozialgericht dabei ua beispielhaft dahin umschrieben, dass zB ein schwerer Unfall vorliegt, der die "sofortige" Krankenhausaufnahme erfordert (vgl BSGE 19, 21, 22 = SozR Nr. 14 zu § 184 RVO ; BSGE 19, 270, 272 = SozR Nr. 2 zu § 368d RVO ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2000 - L 16 KR 125/99

    Krankenversicherung

    Die offen gelassene Frage läßt sich nämlich eindeutig dahin beantworten, daß die o.a. Entscheidungen des EuGH überhaupt nichts dafür hergeben, das in Deutschland seit nicht wenigen Jahrzehnten verankerte Sachleistungssystem (vgl. BSGE 19, 21,23 = SozR Nr. 14 zu § 184 RVO; BSG Beschl. v. 21.6.1989 1 RR 7/88 = SGb 89, 518) mit dem damit verbundenen Vertragsarztsystem (vgl. BVerfGE 11, 30 und Engelmann in NZS 00, 1) auszuhebeln.
  • BSG, 27.08.1968 - 3 RK 27/65

    Ersatzansprüche des Sozialhilfeträgers - Leistungsbereitschaft der Krankenkasse -

  • BSG, 24.04.1979 - 3 RK 32/78
  • LSG Hessen, 15.12.1982 - L 8 KR 506/82

    Erstattungsanspruch; Inanspruchnahme einer Krankenkasse; Familienkrankenhilfe;

  • SG Koblenz, 21.06.2001 - S 11 KR 247/00

    Muss die Krankenkasse eine Schlankheitskur bezahlen?

  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 34/78
  • LSG Hessen, 23.03.1977 - L 8 KR 422/76
  • BSG, 25.11.1981 - 3 RK 45/80
  • BSG, 08.07.1980 - 9 RV 24/79
  • BSG, 11.08.1966 - 3 RK 23/66
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